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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Für alle von uns zu erbringenden oder erbrachten Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Sie werden schon jetzt für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart. Ein­kaufs­be­dingungen des Auftraggebers / Käufers wird hiermit wider­sprochen. Vereinbarungen, die diese Allgemeinen Ge­schäfts­bedingungen abändern oder aufheben, müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schrift­form­er­for­der­nis.

2. Produkthaftung
Wir verpflichten uns, unsere Kunden im Rahmen unserer Mög­lich­kei­ten über Einsatz, Verarbeitung und Anwendung unserer Waren zu beraten und die entsprechenden Auskünfte zu geben. Diese Unterstützung erfolgt nach bestem Wissen unserer Mit­ar­bei­ter, entbindet unsere Kunden jedoch nicht von der eigenen Prüfung unserer Waren für den vorgesehen Ver­wen­dungs­zweck.

3. Aufträge
Jeder Auftrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Bestätigung durch uns. Die Bestätigung kann schriftlich erfolgen, durch Übersendung der Rechnung oder der Lieferung der Ware. Das gilt auch für die von Vertretern oder Verkäufern im Außendienst getätigten Aufträge. Für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen (Zeichnungen, Muster oder dergleichen) ergeben, übernehmen wir keine Haftung. Mündliche Angaben über Ausführung, Abmessung oder dergleichen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Angeforderte Muster werden nur gegen Berechnung geliefert. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte, Farbtöne, die in Katalogen, Preislisten oder anderen Drucksachen enthalten sind, sind branchenübliche Annäherungswerte.

4. Angebots- und Entwurfsunterlagen
Die Eigentums- und Urheberrechte an von uns erstellten Entwürfen, Zeichnungen und Kostenvoranschlägen sowie deren fachlichen Grundlagen behalten wir uns vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen. Wir stellen dem Auftragnehmer die hierfür notwendigen Unterlagen zu Verfügung.

5. Preise
Die Preise verstehen sich grundsätzlich ab unserem Lager zuzüglich Fracht, Verpackung und Mehrwertsteuer. Bei Ausführung des Auftrages vier Monate nach Vertragsabschluß gelten die jeweiligen Tagespreise.

6. Lieferung
Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass wir eine verbindliche Lieferfrist ausdrücklich schriftlich bei Vertragsabschluß zusagen. Für die Einhaltung der Lieferfrist ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk maßgebend. Wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt werden kann, gilt die Lieferfrist mit Meldung der Versandtbereitschaft als eingehalten. Höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare Umstände, die die Lieferung oder der Herstellung erschweren oder verhindern, (z.B. Krieg, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen) befreien uns für die Dauer ihres Bestehens von der Lieferpflicht. Wird die Lieferzeit überschritten, kann der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers können nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz geltend gemacht werden. Wir behalten uns vor, Aufträge in Teillieferungen durchzuführen. Mehr- oder Minderleistungen bis zu 10 % sind zulässig.

7. Gefahrübergang
Bei Warenlieferungen geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die bestellte Ware das Lager verlässt. Bei Hand­werks­leis­tung­en geht die Gefahr mit der Abnahme der Leistung auf den Auftraggeber über, es sei denn, er ist mit der Abnahme in Verzug. In diesem Fall gilt der Verzugszeitpunkt als Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Gleiches gilt, wenn die Leistungserbringung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird. Wird das Ergebnis einer erbrachten Handwerksleistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder aus anderen unabwendbaren Umständen die wir nicht zu vertreten haben, beschädigt oder zerstört, so haben wir Anspruch auf Bezahlung der bis dahin erbrachten Leistung.

8. Zahlung
Zahlung sind fällig 10 Tage nach Rechnungsdatum rein Netto. Rechnungen für Handwerksleistungen sind sofort ohne Abzug fällig. Bei Erstgeschäften oder bei nach den üblichen Auskünften unzureichender Kreditwürdigkeit erfolgt die Lieferung nur nach vorheriger Zahlung. Es werden nur für uns kostenfreie Zahlungen auf eines unserer Konten oder Bar- bzw. Scheckzahlungen akzeptiert. Bei Zeitüberschreitungen werden vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Landes­zentral­bank­diskont, mindestens aber 9 % vereinbart. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Ver­zugs­schadens bleibt vorbehalten. Sollte der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, sind alle Rechnungen sofort fällig.
Etwaige Zahlungsvergünstigungen oder Rabatte entfallen dann.

9. Umtausch und Warenrückgabe
Das Recht Waren umzutauschen oder zurückzugeben, gilt ausschließlich für Lagerware und längstens für 6 Wochen nach Kauf. Es kann nur Ware in einwandfreiem Zustand unter Vorlage des Kaufbeleges umgetauscht oder zurückgegeben werden. Bei Warenrückgaben berechnen wir für unseren Aufwand pauschal 20 % des Kaufpreises. Die Erstattung erfolgt nach unserer Wahl durch Gutschrift oder in bar.

10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum (Vorbehaltsware), auch dann, wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen gezahlt wird. Bei laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware zur Sicherung der Saldoforderung. Der Käufer ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Darüber hinausgehende Verfügungen wie Verpfändung, Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung oder Sicherheitsübereignung sind nicht gestattet. Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich unter Vorlage des Pfändungsprotokolls zu melden. Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware, so gilt die sich daraus ergebende Kaufpreisforderung im Zeitpunkt ihrer Entstehung als an uns abgetreten. Der Käufer ist solange befugt, die Forderung einzuziehen, bis dies aufgrund eines Zahlungsverzuges oder Vermögensverfalls durch uns untersagt wird. In diesem Fall hat der Käufer uns auf Verlangen über jede einzelne Forderung eine Abtretungsurkunde einzureichen. Die Abtretung hat nicht die Befreiung des Käufers von seiner Zahlungspflicht zur Folge. Wird die Vorbehaltsware durch den Käufer zu einer neuen Sache verarbeitet, erfolgt die Verarbeitung für uns. Wird die Ware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren verarbeitet oder gemischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache oder dem vermischten Bestand im Verhältnis der entsprechenden Warenwerte zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

11. Mängelrüge
Der Käufer hat die gelieferten Sachen unverzüglich nach Empfang zu untersuchen und uns etwaige Mängel schriftlich innerhalb einer Woche anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt, soweites sich um einen Mangel handelt, der bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbar war. Verdeckte Mängel müssen uns sofort nach ihrer Entdeckung, spätestens aber innerhalb von 3 Monaten schriftlich mitgeteilt werden. Bei Zweifeln an der einwandfreien Beschaffenheit einer zu verarbeitenden Ware muß die Verarbeitung sofort eingestellt werden. Bei Naturmaterialien können im Einzelfall gegenüber den vorgelegten Mustern Abweichungen in Musterung und Farbe auftreten. Diese stellen keinen Grund für eine Mängelrüge dar.

12. Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche sind auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann herabsetzen der Vergütung oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist, Rückgängigmachung des Vertrages verlangt werden.

13. Schadensersatz
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder der Ersatz mittelbarer Schäden sind ausgeschlossen. Beanstandungen, die auf mangelhafter Herstellung bei unseren Lieferanten beruhen, werden nur soweit berücksichtigt, wie das Lieferwerk Ersatz leistet. Unsere Haftung für Verzug, für Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung und aus Verschulden bei Vertragsschluss ist sowohl gegen unsere Erfüllungsgehilfen beschränkt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für das Fehlen von ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften oder wenn wir nach den Grundsätzen der Produkthaftung zwingend in Anspruch genommen werden können.

14. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist Bonn, ansonsten Wohnsitz des Auftraggebers. Erfüllungsort ist Bonn. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alle Rechtstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag werden unter Zugrundelegung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland entschieden

15. Salvatoresche Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit und rechtliche Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksamen Bestimmungen durch eine wirksame, rechtlich durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die nach Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.